MB Kern Landhausberatung
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Mittwoch, 26. September 2012

Schornsteinfeger 2.0

Die dunkle, heimelige Jahreshälfte beginnt und da freut sich jedermann über die gut gekuschelten Räume, die ja auch bedeuten: Da hackt und ascht jemand. Gab es da nicht neue Regeln in der dunklen Welt der Kaminkehrer?
Aber ja, es ist höchste Zeit, sich der endlich verabschiedeten ersten Verordnung der Bundesimmissionsschutzgestzes zuzuwenden. Durch die Schlagzeilen wurden schon die Angstgebilde von Filtern in jedem Ofen gejagt, aber betrifft es mich selbst, hier im ländlichen Winkel?
Wie immer ist der Gesetzestext schwer auf die eigene Feuerstelle zu fokussieren, denn kann im überlesenen Absatz nicht eine Narrenkappe für meine Situation liegen?
Vermittler ist der Bezirksschornsteinfegemeister, welcher die neue Situation durch unbekannte Aktivität    
erkennen lässt.
Wie bei der ENEV gibt es auch im Feuerstättenwesen nun in die Zukunft eine Abfolge von Eskalationsstufen. Gut für alle, die schon einen Ofen betreiben, aber alle Neuankömmlinge auf dem Heizplaneten gilt die Unschuldsvermutung nicht mehr. Die Stufe 1 ist schon Verordnungsrealität, für alle nach dem 31.12.2014 errichteten Öfen wird die Stufe 2 gelten und da beginnt spätestens das Ende gewisser bisher geduldeter Freizügigkeiten. Die dann zu erreichenden Grenzwerte für Feinstaub und CO2 lassen sich mit etwas Gelaber nicht mehr drücken.
Aber auch die Bestandsöfen müssen den Abgastest bestehen.
Gut, wer also mit der Feuerstättenschau und dem anschliessenden Bescheid die bisherigen Brennstätten abgesegnet hat. Für alle freischaffenden Ofenbauer wird es schwer, wie bisher weiter zu bauen. Es wird zum Normalfall werden, dass nur normierte Brennkammern mit Zertifikat eingekauft und verbaut werden können, um die herum gern noch der Ofen als Landschaft erscheinen mag.
Die Rauchabzüge müssen die geforderten Messöffnungen erhalten. Dem schwarzen Gesellen obliegt die Führung des Kehrbuches, indem die Leistungen auch fremder Kehrgesellen und die geforderten Messergebnisse festgehalten werden.
Es droht also für fast alle bekannten Öfen eine Nachrüstpflicht oder die Außerbetriebnahme.
Allerdings ist noch nicht bekannt, wie die Messungen für Feinstaub praktisch erfolgen wird und spannend wird auch die Lage der allein für Ferienzwecke genutzten Häuser. Greifen hier die formulierten Ausnahmen?
Sinnvoll erscheint zumindest die Kontrolle des Brenngutes, denn Müll im Ofen ist leider noch die Regel in der Brandenburgischen Prärie.

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Dienstag, 11. September 2012

Schlammfarbe trifft Rohholz



Brettergiebel wurden in nicht so fernen Vergangenheiten gern aus gefühlter Sparsamkeit und Fürsorge mit dem ständig anfallenden Altöl gestrichen. Über die anständige Wirkung dieser Entsorgungshandlung wird manchmal noch orakelt, aber die Giftigkeit der mineralischen Abfallöle (gern der Schwärze wegen gemischt mit Ruß) steht heute sehr fest. Seht die Rohholzwände an, dort weiden die Faltenwespen und die Springspinnen jagen und schön doch, wenn kein Ölgeruch in die Nase steigt.
Müssen aber rohe Bretter, die dem Wetter trotzen, nicht gestrichen werden? Dies hängt vom gewählten Holz ab: Lärche, Robinie und Eiche haben durch ihre Inhaltsstoffe eine starke Widerstandskraft, oft halten Farben auch nur schlecht auf diesen frischen Brettern. Wenn sie einige Jahre abgewittert sind, bildet sich eine graue Schutzpatina, sie können dann aber auch bestrichen werden. 
Bei Kiefer, Fichte und Pappel ist jedoch ein Anstrich geboten, für große Flächen sind die schwedischen Schlammfarben die erste Wahl. Seit 1616 wird ein Nebenprodukt der Kupfererzgewinnung mit Getreidemehl zu dieser Nationalfarbe verarbeitet, durch die enthaltenen Silikate von Blei und Aluminium und dem Kupfervitriol ist eine fungizide Wirkung sicher. Das gewohnte Rot ist nicht mehr allein: es gibt auch grau und schwarz.
Für alle Akzente und Außenseiten von Tür und Fenster gibt es dann die Leinölfarben: Lichtecht und über Jahre flexibel werden alle Holzbewegungen mitgemacht. Da muss die Industriefarbe noch üben.

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Dienstag, 4. September 2012

Lehmfeinputz


Wenn beim Abziehen der vergilbten Strukturtapete eine bröselnde Wandoberfläche erscheint, welche von dicken Farbschichten bedeckt ist: Kaffee kochen, Panik bekämpfen und den Spachtel flott machen. Denn nun gilt es: Wenn die Farbschichten alte Leimanstriche sind kann es sich bei der Urwand um eine Lehmoberfläche handeln. Also nur die Farbschichten abheben, aber nicht den mageren alten Lehmputz zu tief grubbern. Alle materialfremden Ausbesserungen (Gips, Zement u.ä.) entfernen, auch wenn furchterregende Löcher und klaftertiefe Risse erscheinen mögen.
Denn mit dieser Untergrundrückführung ist der Erfolg der eigenen Lehmwand fast nicht mehr zu vermeiden. Die tieferen Stellen mit Lehmunterputz samt Faserzugabe verfüllen, trocknen lassen. Über Hölzer einen Putzträger einarbeiten.
Dann wieder gut vornässen und mit dem Lehmfeinputz sich an einer guten Oberfläche abarbeiten, durch das Abfilzen oder Schwammen erreicht noch jeder beglückende Ergebnisse.
Der jahrelange Mangel an bezahlbaren hellen Lehmputz ist auch beendet: Es gibt sehr schöne Kaolinoberputze von Lehmenthusiasten aus der Region zu verarbeiten, die einem nicht das Futter aus der Geldbörse reissen.
Ob diese neue Fläche so bleiben wird oder mit neuen Farbschichten belegt wird, ist somit allerdings eine Gewissensfrage.

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