MB Kern Landhausberatung
Willkommen im LandhausLandhaus suchenLandhaus findenLandhaus bewertenLandhaus bewirtschaftenPreiseKontaktLandhausblog
 

Mittwoch, 26. September 2012

Schornsteinfeger 2.0

Die dunkle, heimelige Jahreshälfte beginnt und da freut sich jedermann über die gut gekuschelten Räume, die ja auch bedeuten: Da hackt und ascht jemand. Gab es da nicht neue Regeln in der dunklen Welt der Kaminkehrer?
Aber ja, es ist höchste Zeit, sich der endlich verabschiedeten ersten Verordnung der Bundesimmissionsschutzgestzes zuzuwenden. Durch die Schlagzeilen wurden schon die Angstgebilde von Filtern in jedem Ofen gejagt, aber betrifft es mich selbst, hier im ländlichen Winkel?
Wie immer ist der Gesetzestext schwer auf die eigene Feuerstelle zu fokussieren, denn kann im überlesenen Absatz nicht eine Narrenkappe für meine Situation liegen?
Vermittler ist der Bezirksschornsteinfegemeister, welcher die neue Situation durch unbekannte Aktivität    
erkennen lässt.
Wie bei der ENEV gibt es auch im Feuerstättenwesen nun in die Zukunft eine Abfolge von Eskalationsstufen. Gut für alle, die schon einen Ofen betreiben, aber alle Neuankömmlinge auf dem Heizplaneten gilt die Unschuldsvermutung nicht mehr. Die Stufe 1 ist schon Verordnungsrealität, für alle nach dem 31.12.2014 errichteten Öfen wird die Stufe 2 gelten und da beginnt spätestens das Ende gewisser bisher geduldeter Freizügigkeiten. Die dann zu erreichenden Grenzwerte für Feinstaub und CO2 lassen sich mit etwas Gelaber nicht mehr drücken.
Aber auch die Bestandsöfen müssen den Abgastest bestehen.
Gut, wer also mit der Feuerstättenschau und dem anschliessenden Bescheid die bisherigen Brennstätten abgesegnet hat. Für alle freischaffenden Ofenbauer wird es schwer, wie bisher weiter zu bauen. Es wird zum Normalfall werden, dass nur normierte Brennkammern mit Zertifikat eingekauft und verbaut werden können, um die herum gern noch der Ofen als Landschaft erscheinen mag.
Die Rauchabzüge müssen die geforderten Messöffnungen erhalten. Dem schwarzen Gesellen obliegt die Führung des Kehrbuches, indem die Leistungen auch fremder Kehrgesellen und die geforderten Messergebnisse festgehalten werden.
Es droht also für fast alle bekannten Öfen eine Nachrüstpflicht oder die Außerbetriebnahme.
Allerdings ist noch nicht bekannt, wie die Messungen für Feinstaub praktisch erfolgen wird und spannend wird auch die Lage der allein für Ferienzwecke genutzten Häuser. Greifen hier die formulierten Ausnahmen?
Sinnvoll erscheint zumindest die Kontrolle des Brenngutes, denn Müll im Ofen ist leider noch die Regel in der Brandenburgischen Prärie.

Labels:

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Abonnieren Kommentare zum Post [Atom]

<< Startseite