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Montag, 29. Juni 2015

Luftschutz als Bauherrenpflicht



Der damalige Begriff "Baupolizei" gibt ja eine Vorstellung von der Durchsetzungskraft amtlicher Vorschriften bis in die privaten Kellerräume hinein. Nicht wenige Hausbesitzer versuchten, den Anordnungen "irgendwie" zu entsprechen,  schliesslich ging alles zuerst auf deren Kosten. So findet man mit Holzbalken versteifte Kellerräumen, lax beschrifteten Holztüren und unterm Dach Holzkisten mit fragwürdigen Füllungen gegen Brandbomben.
Aber sobald man einen Umbau an seinem Haus genehmigen wollte, musste die Luftschutzfrage beantwortet sein, sonst wurde die gewünschte Kraftwagenhalle verweigert. Mit den ersten Bombenangriffen auf deutsche Städte 1942 wurde es ernst: Wie schütze ich mich vor den Geistern, die wir alle riefen?
Aus den Erfahrungen der ersten freigegrabenen Keller wurden immer neue Verbesserungen angeordnet. So musste ein Durchbruch durch die Brandmauer zum Nebengebäude hergestellt und mit einer halbsteinigen Wand wieder verschlossen werden, um im Notfall einen zweiten Fluchtweg aufzubrechen. Da hierbei oft zu fester Mörtel verwendet wurde, schafften die Eingeschlossenen dies nicht immer...
Auch bestimmte die Angst vor Giftgas die Ausstattung: gasfeste Türen, Schutzmasken, Gasschleusen.
Auch so eine deutsche Forschertat, die den Weg zurück ins Vaterland
finden konnte. Der noble Preisträger Dr. Haber verbrachte selbst seinen Urlaub an der Front, um seine wissenschaftlichen Feldversuche am uniformierten Volkskörper zu verfolgen...

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