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Montag, 11. Januar 2010

abgehangen


Wie schwach die Begriffe "frei" und "individuelle Entscheidung" unterfüttert sind, ahnt man wohl manchmal, aber in der Regel gibt es keine Nagelprobe. Störungen sind zu selten, als das wir der Natur oder anderen Mächten ein Mitspracherecht bei Gütern wie "Das Ich verreist" oder "Mein Terminplan" einräumen könnten.
Die Ausnahme bekräftigt uns den Normalzustand.
Aber mit einem Wohnplatz in der Fläche, der im Winter eher selten angeflogen wird, ist man immer etwas aus der Normverteilung heraus. Ein über Wochen unbeheiztes Haus hat mit Kondenswassermengen in den Räumen, Nagerattacken und Frostangriffen zu rechnen. Bei der zentraler Wasserversorgung ist die Wasseruhr die Sollbruchstelle, offensichtlich harrt die frostfreie Wassermengenzählung noch ihrer Erfindung entgegen.
Innerhalb von Dörfern ist die Kehrpflicht ein schwarzer Punkt im Gewissen der Abwesenden. Nachbarn sind ohne Gegenleistung in einem Winter verschlissen, aber nur wegen der Streuerei bis 6.00 Uhr auf Land fahren? Wohl kaum. Unbedingt muss die Versicherung für einen solchen Schadensfall ausgelegt sein.
Dazu die Klassiker: Sand festgefroren, Brennholz eingeweicht und keine spielende Taschenlampe.
Jetzt nur nicht auf die romantische Nummer hereinfallen und die Kerzen freilassen! Wachsflecken allüberall sind das Mindestübel.
Frühlingsputz wird mit der Kraft der Frühlingssonne von allen gern begangen.
Aber die Woche der Winterbereitschaft ist wohl eher etwas für graugekleidete, mufflige Männer, die Hausmeister spielen müssen.

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