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Montag, 17. August 2009

Energieausweisung


Seit dem 1. Juli 2009 ist der Energieausweis auch noch für Nichtwohngebäude beim Verkauf oder Vermietung vorgeschrieben.
Ist seine Aussagekraft durch die zwei möglichen Ermittlungsmodelle ("Energiebedarf bzw.Energieverbrauch") schon geschwächt, wird es in den meisten traditionellen Landhäusern, die keine umfassende Sanierung erhalten haben, leicht absurd. So wie bei denkmalgeschützten Gebäuden wäre auch bei diesen Häusern eine praktischere Lösung wünschenswert gewesen.
Ungedämmte Fussböden, Luftwechselraten grösser 5 und Kaltdächer mit unbewehrten Mägdekammern: Wie will man hier ernsthafte Vergleichsdaten erhalten?
Wer wird eine nötige penible Berechnung der Wärmedurchgänge durch selten einheitliche Wandaufbauten erstellen und beim empfohlenen Kostenpunkt landen?
Beim Bedarfsausweis ist fraglich, ob die neuen Nutzer das Heizverhalten der Altbewohner kopieren können: aus bisher zwei grundwarmen Räume (samt dicker Socken und wattiertem Leibchen) werden Fussbodenheizungen auf Parkett und die gefühlte Freiheit des ganzjährigen Barfusslaufens.
Wie ermittle ich die Heizkosten bei einer reinen Holzheizung mit Selbstwerbung?
Werde ich zukünftig mein Häuschen auch noch mit Kachelofenbetrieb fahren können, wenn es sich in einer willkürlich errichteten Umweltzone wiederfindet?
Die weitere Verschärfung der energetischen Standards ab diesem Herbst durch eine neue EnEV ist nur die nächste Strophe des Liedes, schliesslich ist die Sparsamkeit der Wohnbauten die dickste deutsche Ölquelle.
Doch bis sich die erste Strafgeldzahlung zu einem fehlenden Ausweis gerichtsfest durchsetzen wird, müssen noch Antworten zu solchen Fragen generiert werden.

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