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Dienstag, 12. März 2013

Dachdämmung, nachträglich


"Ausgebauter Dachboden" prahlt es vom Maklerzettel herunter und wer es unbesehen glaubt kann auch gleich  Liebe und Hoffnung hinterher fahren lassen.
Anfang der 90iger schien das Angebot an Dämmstoffen und Dachfolien jeden Gutwilligen zur Dachbodeneroberung zu ermächtigen. Die meisten der damaligen Einbauempfehlungen sind durch die Praxis längst zurückgewiesen worden.
Welche Ansammlung von Irrtümern sich aber unter dem eigenen Dach verbergen, darüber schweigt nicht nur der Makler laut. Auch der gesetzlich geforderte Energieausweis hilft selten, da er ungeliebt verleugnet wird oder wenig aussagen kann.
So bleibt nur die Taschenlampe und das trübe eigene Augenlicht. Was einem dort regelmäßig entgegenkommt ist oben zu sehen: eine Folie klemmt direkt unter den Dachziegeln, darunter grüsst die Mineralwollmatte. Der Boden zwischen den Kehlsparren ist nicht begehbar, sondern zur klassischen Fallgrube umgearbeitet. Die zu geringe Dämmung auf diesem Zwischenboden ist mit einer Folie im freien Faltenwurf bedeckt, darauf vagabundieren Kabel und eine Schüssel kündet von ungeplanten Wassereintritten.
In diesem Fall besonders dreist: Der Boden wird nur von einer angekrallten Kiefernpaneeldecke gebildet, welche sich schon löst und den Dämmflocken den Austritt gestattet. Frohes Fest!
Nun wird fleissig argumentiert, das es echt warm durch diesen Ausbau geworden sei und zudem alles sichtbar trocken und gut.
Nur: diese warmen Worte erreichen nicht die Mindeststandards für Wohnräume und wer unter diese gut gemeinte Ausbauvariante seine Wohnträume einpasst, verbaut sich die Zukunft.
Beginnend vom Brandschutz über die heutigen Anforderungen zum sommerlichen Wärmeschutz, die fehlende Hinterlüftung und Anbindung der Folie an die Entwässerung ist nichts, wie es sein muss. Nur die damaligen Einbaufehler sorgen für die Trockenheit, aber verbunden mit gravierenden Energieverlusten. Über die Folgen eines unbemerkten Wassereintritts braucht man gar nicht nachdenken...
Dieser Zustand ist als nicht vorhanden zu betrachten und die Anrechnung auf den Wert des Hauses ist nur zurückzuweisen.

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